Die Schwerpunkte unserer Anwaltskanzlei liegen auf den Gebieten des
Bank- und Kapitalmarktrechts (RA Benn, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht),
des
Miet- und Wohnungseigentumsrechts, des
Familienrechts, des
Insolvenzrechts und des
Versicherungsrechts
Die Anwälte sind insgesamt qualifiziert auf folgenden Rechtsgebieten tätig:
- Bank- und Kapitalmarktrecht (RA Benn, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht/RA Vogelskamp)
- Miet- und Wohnungseigentumsrecht (RA Benn)
- Familienrecht (RAin Nettekoven)
- IT-Recht (RA Vogelskamp/RA Benn)
- Insolvenzrecht (RA Vogelskamp)
- Versicherungsrecht (RAin Nettekoven)
- Verkehrsrecht (RAin Nettekoven)
- Ordnungswidrigkeitenrecht (RA Benn/RAin Nettekoven)
- Strafrecht (RA Benn/RAin Nettekoven)
- Arbeitsrecht ( RA Benn)
- Erbrecht (RA Vogelskamp)
- Kauf- und Werkvertragsrecht (RA Vogelskamp)
- Verwaltungsrecht (RA Vogelskamp)
- Medizinrecht (RA Benn/RAin Nettekoven)
Neben den obigen Rechtsgebieten beraten wir Sie mit Erfahrung und Kompetenz auch auf allen anderen Rechtsgebieten.
Bank- und Kapitalmarktrecht:
Das Bank- und Kapitalmarktrecht bedarf umfangreicher Kenntnisse.
Wir kooperieren in ganz Deutschland u.a. in den Städten
Berlin - Hamburg - Stuttgart - München mit Kollegen die ebenfalls wie wir über solche speziellen Kenntnisse im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts verfügen.
Über unser enges Netzwerk erhalten wir auch interne Informationen von Banken, Vertrieben oder Fondsgesellschaften, die wir im Rahmen der ausschließlichen Vertretung von Anleger nutzen können.
Ziel solch einer Vertretung ist die Waffengleichheit für Bankkunden und Kapitalanleger auf folgenden Rechtsgebieten herzustellen:
- Bankkredit
- Fonds in allen Variationen und deren Finanzierung (z.B. Immobilien-, Schiffs-, Flugzeug und Aktienfonds)
- Gesellschaftsbeteiligungen (stille, atypisch stille, des Bürgerlichen- und des Handelsrechts)
- Immobilienerwerb und Finanzierung (z.B. Haus, Wohnung, Gewerbe und sog. „Schrottimmobilien“)
- Wertpapiere (z.B. Aktien, Zertifikate, Anleihen, Bonds, Genussscheine u.v.m.)
Wir helfen bei der Durchsetzung von Ansprüchen wegen Schlechtberatung, zur Rechtswahrung gesetzlicher Positionen - Haustürgeschäfte, Prospekthaftung etc..
Von uns erhalten sie qualifizierte und umfängliche Beratung und Betreuung Ihrer Angelegenheiten. Denn unsere Kanzlei ist als Gründer im Verein
Anlegerschutzanwälte e.V. mit Sitz in Dortmund eingebunden. In diesem Verein sind seit vielen Jahren auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwälte zusammengeschlossen und in einem stetigen Austausch zum Nutzen von Anlegern. Dabei werden Rechtsprechungstendenzen aus der gesamten Republik gesammelt und analysiert. Damit können komplexe Sachverhalte und Rechtsfragen umfangreich und tiefgreifend bearbeitet werden. Es können sich zu bestimmten Rechtsproblemen Besprechungen von bis zu 20 Rechtsanwälten ergeben, wobei jeder einen Teilbereich aus der komplexen Konstellation bearbeitet, ohne dass für den Mandanten Mehrkosten entstehen.
Wir nehmen regelmäßig an speziellen Fortbildungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Anlegerschutzrechtes und des Bank- und Kapitalmarktrechtes teil.
Beide Anwälte sind deshalb Inhaber des Fortbildungszertifikates für Bank- und Kapitalmarktrechte des Deutschen Anwaltsvereins. Sie vertreten die Kanzlei regelmäßig auf
der Jahrestagung der ARGE Bank- und Kapitalmarktrechtes dieses Vereins.
Familienrecht
Das Ehe- und Familienrecht bildet in unserer Kanzlei seit vielen Jahren einen bedeutenden Tätigkeitsschwerpunkt.
Es ist in der täglichen Praxis immer wieder festzustellen, dass eine erfolgreich Vertretung mit menschlichem Einfühlungsvermögen
auf Seiten des Rechtsanwaltes verbunden ist. Die besonderen persönlichen Belastungen der Mandanten müssen
erkannt und in der Fallbearbeitung jederzeit berücksichtigt werden.
Aus unserer Sicht ist deshalb eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit begleitenden Einrichtungen, wie Jugendamt,
je nach Konfession, Diakonie und Caritas unumgänglich.
Das Wohl minderjähriger Kinder sollte oberstes Gebot in der Ehe- und Familienberatung sein.
Wir scheuen uns im Streitfalle nicht auch die von uns vertretene Partei darauf ausdrücklich hinzuweisen.
Diese Verpflichtung sehen wir nicht zuletzt wegen unserer seit Jahrzehnten bestehenden Verbindung zum
Deutschen Kinderschutzbund.
Wir sind Verweisanwälte des Deutschen Kinderschutzbundes.
Mit Erfolg vertreten wir ausländische Mitbürger in Ehe- und Familiensachen.
Die gesetzlichen Grundlagen des Internationalen Privatrechtes werden von uns beachtet und angewendet,
wenn es um die Vertretung ausländischer Mitbürger geht.
Frau Rechtsanwältin Nettekoven konzentriert ihre Tätigkeiten in unserer Kanzlei auf dieses Dezernat und
strebt bei ständiger Fortbildung die Fachanwaltschaft im Ehe -und Familienrecht an.
Miet- und Wohnungseigentumsrecht:
Da das Mietrecht viele Einzelfragen aufwirft, ist ein Abgleich schwieriger Fälle im Hinblick auf die Rechtsprechung in ganz Deutschland erforderlich. Wir verfügen in diesem Bereich über Kontakte zu Fachanwälten zwecks Meinungsaustausch auch außerhalb unseres Gerichtsbezirks.
Im Bereich des Miet- und Wohnungseigentumsrecht sind wir ständig mit der juristischen Beratung von ca. 3.000 Wohneinheiten beauftragt. Aufgrund der Vielzahl der Fälle, auch mit Bezug zum Insolvenz - und Zwangsvollstreckungsrecht, und der angestrebten Fachanwaltschaft im Bereich des Miet- und Wohnungseigentumsrechts verfügt die Kanzlei über umfassende Erfahrungen und Kenntnisse in diesem Bereich.
Wir helfen Mietern oder Vermietern bei der Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen aus dem Mietverhältnis.
Unsere Kenntnisse im Bereich des Wohnungseigentumsrecht setzen wir für sowohl für einzelne Eigentümer gegen die Gemeinschaft, als auch für Eigentümergemeinschaften ein, die wir über die jeweilige Hausverwaltung vertreten.
Unser Grundsatz ist der Versuch der außergerichtlichen Streitbeilegung, um allen Beteiligten Kosten und Nerven zu sparen. Die gerichtliche Durchsetzung ist die „ultima ratio“, die von uns aber falls es erforderlich wird, in aller erdenklicher Konsequenz, nach Rücksprache mit den Mandanten, erfolgt.
Versicherungsrecht
Die Kanzlei ist Mitglied einer Expertenliste, die von der Verbraucherzentrale Hamburg für die Diskussion von versicherungsrechtlichen Fragen eingerichtet wurde. Damit wird eine optimierte Bearbeitung von versicherungsrechtlichen Fallgestaltungen erreicht.
Wir sind Verweisanwälte der Verbraucherzentrale Hamburg.
Insolvenzrecht
Bereits seit 1999 ist Rechtsanwalt Vogelskamp auf dem Gebiet des Verbraucherinsolvenzrechtes tätig. Seine speziellen Kenntnisse in diesem Bereich werden ständig durch die Absolvierung von Lehrgängen und Fortbildungsveranstaltungen weiter vertieft.
Seit mehr als 10 Jahren werden Einzelpersonen und selbstständige Gewerbetreibende in außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren und in Fortsetzung im Rahmen von gerichtlichen Insolvenzverfahren bis hin zur Erlangung der Restschuldbefreiung vertreten und betreut.
Dabei führt Rechtsanwalt Vogelskamp das gesamte außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren in eigener Verantwortung mit großer Umsicht für den Mandanten durch. Die entsprechenden gesetzlich vorgeschriebenen Bescheinigungen für die Beantragung des gerichtlichen Verfahrens mit anschließendem Restschuldbefreiungsverfahren werden von Rechtsanwalt Vogelskamp in gegebenen Fällen ausgestellt.
Es gilt das Motto: Schulden sind kein Grund für Verzweiflung. Wir helfen.
IT-Recht:
In dem Rechtsgebiet des IT-Rechts vertreten wir Firmen bzgl. der Ausgestaltung von Verträgen. Ferner vertreten wir Verbraucher bei der Abwehr von Ansprüchen im Zusammenhang mit Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen.
Wir stellen in diesem Rechtsgebiet eine besorgniserregende Entwicklung fest. Im Bereich der Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen ist ein sprunghafter Anstieg zu verzeichnen. In Abstimmung mit der Verbraucherzentrale können wir Betroffenen, die wegen seitenlanger Briefe der Rat- und Hilflosigkeit nahe sind, kompetente Hilfe zur Seite stellen. Es gilt vorrangig eine außergerichtliche Lösung zu finden, die für den Mandanten günstig ist.